Unser NIS2-Kurzgutachten liefert Ihnen rechtssichere Klarheit: schriftlich, nachvollziehbar und mit konkreter Handlungsempfehlung.
Die NIS2-Richtlinie ist seit Oktober 2024 in deutsches Recht umzusetzen — und sie betrifft weit mehr Unternehmen, als viele vermuten. Wer unter NIS2 fällt, muss handeln. Wer nicht handelt, riskiert empfindliche Bußgelder, auch persönlich als Geschäftsführung.
Im schlimmsten Fall bedeutet das: Haftung mit dem Privatvermögen.
Tritt ein Sicherheitsvorfall ein, ohne dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, umfasst die persönliche Haftung auch die teils drakonischen BSI-Bußgelder — für wesentliche Einrichtungen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Das Erstgespräch ist unverbindlich — vertraulich, ohne Kostenrisiko.