Leistung § 03 — Regulierte IT-Sicherheit

NIS2, KRITIS, DORA,
BSI-Gesetz:
rechtssicher in einer
regulierten digitalen Welt.

IT-Sicherheitsrecht ist eines der am schnellsten wachsenden Rechtsgebiete in Deutschland — und eines der folgenreichsten. RAK|LAW begleitet Unternehmen von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Compliance.

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Block A

Die Lage.

Die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen sind dramatisch gestiegen. Mit der NIS2-Richtlinie — umgesetzt im BSI-Gesetz —, dem KRITIS-Dachgesetz und dem Digital Operational Resilience Act (DORA) für den Finanzsektor hat der Gesetzgeber einen umfassenden Rahmen geschaffen, der Unternehmen aus immer mehr Branchen erfasst und die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung deutlich schärft.

Wer hier auf allgemeine Informationen statt auf rechtssichere Einordnung setzt, riskiert Lücken — und Lücken im IT-Sicherheitsrecht können teuer werden.

Block B

Was wir leisten.

  1. 01.Betroffenheitsprüfung nach NIS2/BSI-Gesetz, KRITIS-Dachgesetz und DORA
  2. 02.Analyse der persönlichen Haftungsrisiken für die Geschäftsführung
  3. 03.Begleitung bei der Registrierung beim BSI
  4. 04.Rechtliche Prüfung Technischer und Organisatorischer Maßnahmen (TOM)
  5. 05.Rechtliche Begleitung bei der Implementierung von ISMS
  6. 06.Behördenkommunikation und Meldepflichten im Vorfall
  7. 07.Schulung und Sensibilisierung der Leitungsebene
Block C

Einzigartige Expertise.

„IT-Recht trifft Bank- und Kapitalmarktrecht."

DORA stellt besondere Anforderungen — denn der Digital Operational Resilience Act sitzt an der Schnittstelle von IT-Sicherheitsrecht und Finanzmarktregulierung. RAK|LAW ist eine der wenigen Kanzleien, die diese Kombination aus einer Hand abdecken kann.

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